Kultiviertes Fleisch: Stand der Zulassung in Europa
Noch nicht erlaubt, aber beantragt: wie die EU über Laborfleisch entscheidet, welche Anträge vorliegen und was andere Länder machen.
Kennzahlen auf einen Blick
- 0Zulassungen in der EUStand Oktober 2026, EFSA-Register prüfen
- 2024erster EU-Antragkultivierte Entenleber eines französischen Unternehmens
- 2020erste Zulassung weltweitkultiviertes Hähnchen in Singapur
Kultiviertes Fleisch ist in der EU noch nicht zugelassen und darf derzeit nicht verkauft werden (Stand Oktober 2026). Es gilt als neuartiges Lebensmittel und braucht eine Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung, bei der die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Sicherheit prüft und Kommission und Mitgliedstaaten anschließend entscheiden. Seit 2024 liegen erste Anträge vor, eine Entscheidung steht aus.
Dieser Artikel erklärt das Verfahren, fasst die bekannten Anträge zusammen und zeigt, wie andere Länder mit kultiviertem Fleisch umgehen. Was kultiviertes Fleisch technisch ist und wie es sich von pflanzlichem Fleischersatz unterscheidet, steht auf der Themenseite Fleischersatz und Laborfleisch.
Was rechtlich als kultiviertes Fleisch gilt
Bei kultiviertem Fleisch werden einem Tier Zellen entnommen, etwa Muskel- oder Fettzellen, und in einer Nährlösung im Bioreaktor vermehrt. Das Ergebnis ist tierisches Gewebe, ohne dass das Tier dafür geschlachtet wird. Häufig verwendete Begriffe sind Laborfleisch, In-vitro-Fleisch, zellbasiertes oder kultiviertes Fleisch.
Die Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283 nennt Lebensmittel aus Zell- oder Gewebekulturen von Tieren ausdrücklich als eine Kategorie neuartiger Lebensmittel. Damit ist klar, dass kultiviertes Fleisch eine Zulassung braucht, bevor es auf den Markt kommt. Werden genetisch veränderte Zellen eingesetzt, kommt zusätzlich die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel ins Spiel.
Das Zulassungsverfahren Schritt für Schritt
| Schritt | Zuständig | Inhalt | Frist laut Verordnung |
|---|---|---|---|
| 1. Antrag | Unternehmen, EU-Kommission | Dossier zu Zelllinie, Nährmedien, Herstellung, Zusammensetzung, Verwendung | keine |
| 2. Gültigkeitsprüfung | EFSA | Vollständigkeit und Eignung der Unterlagen | vor Beginn der Bewertung |
| 3. Risikobewertung | EFSA | Sicherheit, Nährwert, Allergenität, Mikrobiologie, Rückstände aus dem Nährmedium | grundsätzlich 9 Monate, Unterbrechung bei Nachforderungen |
| 4. Entwurf | EU-Kommission | Vorschlag für Zulassung mit Spezifikation und Kennzeichnung | 7 Monate nach dem Gutachten |
| 5. Abstimmung | Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss | Annahme oder Ablehnung mit qualifizierter Mehrheit | keine feste Frist |
| 6. Veröffentlichung | EU-Kommission | Durchführungsverordnung, Eintrag in die Unionsliste | danach verkehrsfähig |
Zwei Punkte machen das Verfahren bei kultiviertem Fleisch besonders anspruchsvoll. Erstens gibt es kein Vergleichsprodukt mit langer Verzehrgeschichte, an dem sich die Bewertung orientieren könnte. Zweitens müssen die Bestandteile des Nährmediums bewertet werden, etwa Wachstumsfaktoren, und ob davon Reste im Endprodukt bleiben. Die EFSA hat dazu Leitlinien veröffentlicht und sich in Fachveranstaltungen mit den besonderen Fragen der Zellkultur beschäftigt.
Am Ende steht eine politische Entscheidung. Auch nach einem positiven EFSA-Gutachten müssen die Mitgliedstaaten zustimmen. Weil mehrere Regierungen kultiviertem Fleisch kritisch gegenüberstehen, ist dieser Schritt schwer vorherzusagen.
Welche Anträge vorliegen
Öffentlich bekannt sind seit 2024 vor allem zwei Anträge:
- Kultivierte Entenleber: Ein französisches Unternehmen hat im Juli 2024 als erstes einen Antrag für ein Produkt aus kultivierten Entenzellen gestellt, eine Alternative zu Foie gras.
- Kultiviertes Rinderfett: Ein niederländisches Unternehmen hat im Januar 2025 die Zulassung von kultiviertem Rinderfett beantragt, das als Zutat in Fleischprodukten oder Fleischersatz dienen soll.
Weitere Unternehmen haben Anträge angekündigt oder befinden sich in Vorgesprächen mit der EFSA. Der jeweils aktuelle Stand lässt sich im öffentlichen Register der EFSA nachverfolgen, in dem alle Novel-Food-Anträge mit ihrem Bearbeitungsstand stehen. Ankündigungen von Unternehmen sind dagegen keine verlässliche Quelle für den Rechtsstand.
Verkostungen vor der Zulassung
Ohne Zulassung ist der Verkauf verboten. Einige Mitgliedstaaten erlauben aber Verkostungen unter Auflagen, damit Unternehmen Rückmeldungen zu Geschmack und Textur sammeln können. Die Niederlande haben dafür 2023 einen Rahmen geschaffen. Bei solchen Verkostungen handelt es sich um kontrollierte Einzelveranstaltungen, nicht um einen Markt.
Die Lage außerhalb der EU
| Land | Stand (Auswahl) |
|---|---|
| Singapur | 2020 weltweit erste Zulassung für kultiviertes Hähnchen, weitere Produkte folgten |
| USA | 2023 Zulassung für kultiviertes Hähnchen zweier Unternehmen; einzelne Bundesstaaten wie Florida und Alabama haben den Verkauf 2024 verboten |
| Israel | 2024 Zulassung für kultiviertes Rindfleisch |
| Vereinigtes Königreich | eigenes Prüfprogramm der Lebensmittelbehörde; kultiviertes Fleisch für Heimtierfutter ist dort im Handel |
| Schweiz | Antrag für kultiviertes Rindfleisch seit 2023 in Prüfung |
| Australien und Neuseeland | Zulassung für ein kultiviertes Wachtelprodukt im Jahr 2025 |
Die Tabelle zeigt: International bewegt sich das Thema, aber langsam. Zugelassene Produkte sind auch dort bisher nur in wenigen Restaurants oder in kleinen Mengen erhältlich.
Nationale Verbote in Europa
Italien hat im November 2023 ein Gesetz beschlossen, das Herstellung und Vermarktung von Lebensmitteln aus Zellkulturen verbietet. Dieses Verbot ist umstritten, weil die EU-Kommission das Gesetz nicht vorab prüfen konnte und eine künftige EU-Zulassung grundsätzlich in allen Mitgliedstaaten gilt. Auch in anderen Ländern wurden Verbote oder Einschränkungen diskutiert. Mehrere Agrarminister haben sich zudem in einem gemeinsamen Papier kritisch gegenüber kultiviertem Fleisch geäußert.
Für Verbraucher in Deutschland hat das derzeit keine praktische Bedeutung, weil es ohnehin keine zugelassenen Produkte gibt. Es zeigt aber, dass die Entscheidung über kultiviertes Fleisch nicht nur wissenschaftlich, sondern auch politisch geprägt ist.
Offene Fragen bei Kennzeichnung und Bezeichnung
Sollte kultiviertes Fleisch zugelassen werden, stellt sich die Frage, wie es heißen darf. Die Zulassung legt die Bezeichnung fest, unter der ein neuartiges Lebensmittel verkauft wird. Diskutiert werden Begriffe wie „kultiviert“ oder „aus Zellkultur“. Parallel dazu läuft in der EU eine Debatte über den Schutz von Fleischbezeichnungen, die auch pflanzliche Produkte betrifft. Für Allergiker ist kultiviertes Fleisch voraussichtlich ähnlich zu bewerten wie das Fleisch der Ursprungsart, Zutaten aus dem Nährmedium oder Bindemittel können aber zusätzliche Hinweise nötig machen.
Was die EFSA bei kultiviertem Fleisch prüft
Die Risikobewertung folgt den allgemeinen Leitlinien der EFSA für neuartige Lebensmittel, die für Zellkulturen besonders relevant sind. Im Kern geht es um diese Fragen:
- Herkunft der Zellen: Von welchem Tier stammen sie, wie wurden sie gewonnen, und wie stabil ist die Zelllinie über viele Teilungen?
- Nährmedium: Welche Stoffe werden zugesetzt, etwa Aminosäuren, Zucker, Wachstumsfaktoren oder Hormone, und welche Reste bleiben im Produkt?
- Mikrobiologie: Wie wird verhindert, dass Bakterien, Viren oder andere Erreger in die Kultur gelangen?
- Zusammensetzung: Unterscheidet sich das Produkt bei Eiweiß, Fett, Vitaminen und Mineralstoffen von herkömmlichem Fleisch?
- Allergenität und Toxikologie: Entstehen neue Eiweiße oder unerwünschte Stoffe, die Risiken bergen?
Ein Antrag muss zu allen Punkten belastbare Daten liefern. Fehlen Angaben, fordert die EFSA sie nach, und die Frist ruht. Gerade bei einem so neuen Verfahren ist deshalb mit mehreren Nachforderungen zu rechnen.
Woran die Marktreife hängt
Selbst mit Zulassung wäre kultiviertes Fleisch nicht sofort im Supermarkt. Die größten Hürden sind technischer und wirtschaftlicher Art:
- Kosten: Nährmedien und Wachstumsfaktoren sind teuer, große Bioreaktoren aufwendig.
- Skalierung: Der Schritt von Laboranlagen in industrielle Größenordnungen ist bislang kaum gelungen.
- Struktur: Gehacktes oder Fett ist einfacher herzustellen als ein Steak mit Fasern und Fettmarmorierung.
- Energie: Die Klimabilanz hängt stark davon ab, ob die Anlagen mit erneuerbarem Strom laufen.
Deshalb konzentrieren sich viele Unternehmen auf Zutaten wie kultiviertes Fett, das schon in kleinen Anteilen Geschmack und Saftigkeit von pflanzlichen Produkten verbessern soll.
Fazit
In der EU ist kultiviertes Fleisch beantragt, aber nicht zugelassen. Das Verfahren ist streng und endet mit einer Abstimmung der Mitgliedstaaten, deren Ausgang offen ist. Außerhalb Europas gibt es erste Zulassungen, der Markt bleibt dort aber klein. Ein verwandtes Verfahren, das schon näher an der Marktreife ist, beschreibt der Beitrag zur Präzisionsfermentation. Einen Überblick über alle Gruppen neuer Eiweißquellen gibt der Artikel Was sind alternative Proteine?.
Fragen und Antworten
- Kann ich Laborfleisch in Deutschland kaufen?
- Nein. Solange keine EU-Zulassung vorliegt, darf kultiviertes Fleisch in keinem Mitgliedstaat als Lebensmittel verkauft werden. Erlaubt sind nur genehmigte Verkostungen im Rahmen von Forschung oder Produktentwicklung, die einzelne Länder unter Auflagen gestatten.
- Wie lange dauert eine Zulassung?
- Die Novel-Food-Verordnung sieht für die EFSA-Bewertung grundsätzlich neun Monate vor, die Uhr steht aber still, solange Unternehmen Daten nachliefern. Danach hat die Kommission sieben Monate für einen Entwurf, bevor die Mitgliedstaaten abstimmen. In der Praxis dauern Novel-Food-Verfahren oft mehrere Jahre.
- Ist kultiviertes Fleisch gentechnisch verändert?
- Nicht zwingend. Viele Verfahren nutzen Zellen, die sich ohne gentechnische Veränderung vermehren. Werden genetisch veränderte Zelllinien verwendet, gilt zusätzlich das Gentechnikrecht der EU mit eigenen Prüf- und Kennzeichnungspflichten.
- Darf ein EU-Land kultiviertes Fleisch verbieten, wenn die EU es zulässt?
- Das ist rechtlich umstritten. Eine EU-Zulassung gilt grundsätzlich in allen Mitgliedstaaten. Nationale Verbote wie in Italien stehen deshalb im Verdacht, gegen den Binnenmarkt zu verstoßen. Geklärt wäre die Frage erst durch die EU-Kommission oder den Europäischen Gerichtshof.
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Redaktion food2020.eu · zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026.